Rahmenbedingungen
Lebensmittelhygiene
Warum sind lebensmittelrechtliche Bestimmungen wichtig?
Nicht ohne Grund gelten für die Essensverpflegung in Kitas und Schulen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Diese sollen gewährleisten, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die ausgegebenen Lebensmittel und Getränke erfolgen. Denn bereits kleine Nachlässigkeiten können für eine große Anzahl an Essensteilnehmern schwerwiegende Folgen haben. Durch eine Lebensmittelinfektion können zeitgleich viele Kinder erkranken und gerade jüngere Kinder sind anfälliger, sodass solche Infektionen schwerwiegende Folgen haben können . Daher ist es gerade in der Kita- und Schulverpflegung wichtig, die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten!
Lebensmittelhygiene vs. Infektionsschutz
Lebensmittel und Speisen in der Kita- und Schulverpflegung sollen gut schmecken und gesundheitsförderlich sein, sie müssen aber auch hygienisch unbedenklich sein. Dafür muss lückenlos nachvollziehbar sein, woher die Lebensmittel stammen und wie sie verarbeitet, zubereitet und ausgegeben wurden. Eine wichtige Aufgabe aller an der Verpflegung beteiligten Akteure ist daher die genaue Dokumentation ihrer Tätigkeit. So ist im Nachhinein nachweisbar, dass die Verpflegung durchgehend hygienisch in Ordnung ist. Regelungen gibt es hier insbesondere für die Bereiche Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz.
Für das Thema Lebensmittelhygiene ist die Lebensmittelüberwachung zuständig, für die Vorschriften zum Infektionsschutz das Gesundheitsamt. Die folgende Übersicht grenzt diese beiden Bereiche voneinander ab:
Für das Thema Lebensmittelhygiene ist die Lebensmittelüberwachung zuständig, für die Vorschriften zum Infektionsschutz das Gesundheitsamt. Die folgende Übersicht grenzt diese beiden Bereiche voneinander ab:
Lebensmittelhygiene | Infektionsschutz | |
Zuständige Behörde | Lebensmittelüberwachung | Gesundheitsamt |
Gesetzesgrundlage | nationale und europäische Gesetze und Verordnungen, z. B. VO (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene-Verordnung; EU-Hygienepaket) | Infektionsschutzgesetz (IfSG) |
Zweck der Gesetze | Hygienische Lebensmittelherstellung und Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit bis zur Essensausgabe | Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten |
Inhalte der Gesetze | z. B. Personalhygiene, Prozesshygiene, Eigenkontrollsystem, bauliche Vorschriften | z. B. Erst- und Folgebelehrung, Hygieneplan, Kontakt-, Zutritts- und Tätigkeitsverbot |
Fortbildung durch Arbeitgeber | Hygieneschulung zum Thena Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr.852/2004 (jährlich) | Folgebelehrung (alle 2 Jahre) |
Wichtigster Ansprechpartner: Die Lebensmittelüberwachung
Wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an Ihre fachkundigen Ansprechpartner der Lebensmittelüberwachung und besprechen Sie Ihre Ideen und Pläne zur Verpflegung in Ihrer Einrichtung. Die gesetzlichen Vorgaben für die Kita- und Schulverpflegung sind zum Teil flexibel formuliert, um eine individuelle Anpassung an die Gegebenheiten der Einrichtung vor Ort zu ermöglichen. Die zuständigen Behörden werden Sie dabei unterstützen, eine hygienisch einwandfreie Verpflegung anzubieten.
Die Lebensmittelüberwachung befindet sich im Landratsamt Ihres Landkreises bzw. in der Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuordnung ist unterschiedlich, sie kann z.B. zum Veterinäramt gehören, das muss aber nicht der Fall sein. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Behörde nach den Ansprechpartnern. Unter diesem Link können Sie den Namen Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt eingeben und erhalten Telefon- und Faxnummern sowie Post-, E-Mail- und Internetadressen.
Die Lebensmittelüberwachung befindet sich im Landratsamt Ihres Landkreises bzw. in der Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuordnung ist unterschiedlich, sie kann z.B. zum Veterinäramt gehören, das muss aber nicht der Fall sein. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Behörde nach den Ansprechpartnern. Unter diesem Link können Sie den Namen Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt eingeben und erhalten Telefon- und Faxnummern sowie Post-, E-Mail- und Internetadressen.
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Weiterführende Links:
- Wichtige Informationen für Küchenpersonal in Großküchen: Merkblatt „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ von Bundesinstitut für Risikobewertung
- Hinweise rund um die Hygiene in der Gemeinschaftsgastronomie: Informationen des Bundeszentrums für Ernährung zu Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie
- Informationen über einzuhaltende Pflichten, wenn eine Mittags- oder Zwischenverpflegung an Schulen angeboten wird: DGE Broschüre: „Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung"
- Kindertagesstätten sind als Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel verantwortlich. Der Leitfaden beschreibt detailliert und praxisnah, wie eine ausreichende hygienische Sicherheit der Speisen gewährleistet wird: Leitfaden des Leibniz Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie: “Gute Praxis in Kita-Küchen“
- Informationen zur Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene sowie Eigenkontrollen für Lebensmittel Verarbeiter und Gastgewerbe: „Online Hilfe zur Lebensmittelhygiene“ der IHK Bayern
Stand: Februar 2024
Literatur
aid (Hrsg.) (2010): Essen und Trinken in Schulen. Kap. 5: Recht.
aid (Hrsg.) (2016): Essen und Trinken Tageseinrichtungen für Kinder. Kap. 5: Recht
aid (Hrsg.) (2016): Essen und Trinken Tageseinrichtungen für Kinder. Kap. 5: Recht