Kostenfreies Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
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Ein ausgewogenes Mittagessen hilft Kindern und Jugendlichen fit und konzentriert durch den Tag zu kommen. Gleichzeitig ist das gemeinsame Mittagessen ein Ort der Begegnung und des gegenseitigen Austausches. Allerdings ist das Essensgeld für viele Familien eine schwer zu stemmende Bürde. Abhilfe schafft hier das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes. Im Rahmen des BuT können Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien ein kostenfreies Mittagessen erhalten und an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
Wer kann das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen?
Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern folgende Leistungen beziehen, können die Leistungen des BuT in Anspruch genommen werden:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll einkommensschwache Familien dabei unterstützen, ihren Kindern den Zugang zum sozialen und kulturellen Leben, wie zum Beispiel den Besuch eines Sportvereins oder Musikunterrichts, zu ermöglichen.
Im Rahmen des BuT ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche ein kostenfreies Mittagessen erhalten. Die Kosten für das Mittagessen können für Kinder und Jugendliche, die eine Kindertagesstätte, Schule oder einen Hort besuchen, übernommen werden. Ein Eigenanteil entfällt.
Das BuT umfasst Unterstützung für folgende Leistungen:
- Mittagessen
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten
Hinsichtlich der Prüfung der konkreten Leistungsvoraussetzungen für die einzelnen BuT-Leistungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.
Wie kann die Unterstützung durch das BuT beantragt werden?
Die Unterstützungsleistung wird direkt bei der zuständigen Stelle vor Ort beantragt. Diese finden Sie über die folgende Übersicht im Bayernportal.
Wählen Sie auf der Seite oben rechts ihren Ort aus, dann wird die für Sie zuständige Stelle angezeigt.
Wo gibt es weitere Infos zum BuT?
Weitere Infos zum BuT gibt es im Bayernportal oder beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Stand: Juli 2023