Rahmenbedingungen
Umsatzbesteuerung der Verpflegung
Kosten und Preise sind ein wichtiges Thema in der Kita- und Schulverpflegung. Für die Akzeptanz der Verpflegung sollten Kostenstrukturen bekannt sein und transparent dargestellt werden. Einfluss auf den Essenspreis hat auch der anzuwendende Steuersatz, für den es verschiedene Regelungen gibt.
Umsatzbesteuerung – auch in der Verpflegung relevant
In Deutschland unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, der Umsatzsteuer. Dazu gehören auch Verpflegungsleistungen in Kitas und Schulen. Das Verpflegungsangebot kann an Einrichtungen individuell gestaltet werden. So verwundert es nicht, dass viele verschiedene Organisationsmodelle der Verpflegung vorzufinden sind. Die Palette reicht von Mensa- bzw. Fördervereinen über regionale Anbieter und große Cateringfirmen bis hin zur vom Träger angestellten Küchenleitung vor Ort.
Informationen zur Höhe der Umsatzsteuer
Entsprechend unterschiedlich ist auch die Besteuerung der „gastronomischen Umsätze“. Sie bewegt sich zwischen 0 %, 7 % und 19 % Umsatzsteuer. Entscheidend für die Höhe der Besteuerung ist die Organisationsform für die Verpflegung. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat hierzu ein Merkblatt mit „Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten“ veröffentlicht (unter "weitere Informationen"):
Bei der Vielzahl an Möglichkeiten der Besteuerung lohnt sich eine genaue Prüfung über den anzuwendenden Steuersatz. Dieser beeinflusst letztendlich den Essenspreis und sollte in der Kostenaufstellung transparent dargestellt werden. Bei Unklarheiten bzgl. des anzuwendenden Steuersatzes empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Wenn alle Faktoren, die Einfluss auf den Essenspreis haben benannt werden, können alle Beteiligten Verständnis dafür entwickeln, dass Qualität kostet, sich aber auch rechnet.
Stand: Januar 2024