Kostenfreies Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
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Ein ausgewogenes Mittagessen hilft Kindern und Jugendlichen fit und konzentriert durch den Tag zu kommen. Gleichzeitig ist das gemeinsame Mittagessen ein Ort der Begegnung und des gegenseitigen Austausches. Allerdings ist das Essensgeld für viele Familien eine schwer zu stemmende Bürde - ein Umstand, der zunehmend zu Ernährungsarmut führen kann. Abhilfe schafft hier das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes. Im Rahmen des BuT können Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien ein kostenfreies Mittagessen erhalten und an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
Was bedeutet Ernährungsarmut?
Ernährungsarmut liegt vor, wenn Menschen sich nicht ausreichend, ausgewogen und gesund ernähren können, weil ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen. Die Folgen können vielfältig sein: fehlende Konzentration, geringere Leistungsfähigkeit, soziale Ausgrenzung bei den gemeinsamen Mahlzeiten und langfristig gesundheitliche Probleme. Damit Kinder nicht aufgrund der finanziellen Situation benachteiligt werden, unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket gezielt dabei, Ernährungsarmut vorzubeugen und allen Kindern und Jugendlichen eine gute Versorgung zu ermöglichen.
Wer kann das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen?
Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern folgende Leistungen beziehen, können die Leistungen des BuT in Anspruch genommen werden:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll einkommensschwache Familien dabei unterstützen, ihren Kindern den Zugang zum sozialen und kulturellen Leben, wie zum Beispiel den Besuch eines Sportvereins oder Musikunterrichts, zu ermöglichen.
Ein zentraler Baustein ist zudem die Sicherstellung einer guten und regelmäßigen Mahlzeit, um Ernährungsarmut bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen und ihre gleichberechtigte Teilhabe im Alltag zu stärken. Im Rahmen des BuT können Kinder und Jugendliche deshalb, neben weiteren Angeboten, ein kostenfreies Mittagessen erhalten. Die Kosten für das Mittagessen können für Kinder und Jugendliche, die eine Kindertagesstätte, Schule oder einen Hort besuchen, übernommen werden. Ein Eigenanteil entfällt.
Das BuT umfasst Unterstützung für folgende Leistungen:
- Mittagessen
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten
Hinsichtlich der Prüfung der konkreten Leistungsvoraussetzungen für die einzelnen BuT-Leistungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.
Wie kann die Unterstützung durch das BuT beantragt werden?
Die Unterstützungsleistung wird direkt bei der zuständigen Stelle vor Ort beantragt. Diese finden Sie über die folgende Übersicht im Bayernportal.
Wählen Sie auf der Seite oben rechts ihren Ort aus, dann wird die für Sie zuständige Stelle angezeigt.
Wo gibt es weitere Infos zum BuT?
Weitere Infos zum BuT gibt es im Bayernportal oder beim Bayerischen Erziehungsratgeber.
Wie können Träger die Inanspruchnahme des BuT unterstützen?
Häufig nutzen weniger Berechtigte die ihnen zustehenden BuT- Leistungen als potentiell möglich, insbesondere die Leistung des Schulmittagessens. Schulträger oder engagierte Akteure in der Kommune können dazu beitragen, dass mehr BuT-berechtigte Kinder kostenfrei am Mittagessen teilnehmen. Hierzu bietet die Arbeitshilfe aus Niedersachsen eine fundierte Grundlage.
Stand: November 2025

